Widerrufsrecht

1. Fünf Fakten, die SIE zum Widerrufsrecht kennen sollten.

Das Widerrufsrecht bei Maklerverträgen sorgt bei Mietern und Käufern immer wieder für Unsicherheiten. Vor allem die Belehrungspflicht führt häufig zu der Angst, eine Provision zahlen zu müssen. Was Verbraucher über das Widerrufsrecht bei Maklerverträgen wissen sollten.

ImmoPortale
Wenn sich Immobilienkäufer auf Online-Portalen wie immowelt.de für ein bestimmtes Objekt interessieren, bekommen sie von Maklern eine Widerrufsbelehrung zugeschickt. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben. Allerdings sorgt ebendiese Regelung bei Verbrauchern häufig für Unverständnis – oft haben sie Angst, auch ohne Geschäftsabschluss bestimmte Kosten tragen zu müssen. Das Widerrufsrecht ist vor allem für Immobilienkäufer relevant – denn diese sind in vielen Fällen provisionspflichtig. Bei der Vermittlung von Wohnungen zur Miete gilt dagegen: Wer bestellt, bezahlt. Auf sein Widerrufsrecht hingewiesen werden muss der Mieter daher nur dann, wenn er selbst einen Makler beauftragt hat und somit im Erfolgsfall eine Provision zahlen müsste.

Das müssen Verbraucher zum Widerrufsrecht wissen

Viele Verbraucher sind unsicher, wie sie mit der Widerrufsbelehrung umgehen sollen. Das sollten sie über das Widerrufsrecht wissen:

Seit 13. Juni 2014 können Verbraucher Maklerverträge, die außerhalb von Geschäftsräumen, über das Internet, per Telefon, Brief oder E-Mail geschlossen worden sind, innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Immobilienmakler sind daher verpflichtet, ihre Kunden schriftlich über ihr Widerrufsrecht zu informieren – und zwar bei allen Geschäften, bei denen der Verbraucher provisionspflichtig werden könnte. Jeder, der sich also für ein Immobilienangebot mit einem eindeutigen Provisionsverlangen interessiert und den Makler mit der Bitte um weitere Informationen kontaktiert, wird im Normalfall ein Dokument mit der Widerrufsbelehrung zugeschickt bekommen. Versäumt der Makler es, den Kunden über sein Widerrufsrecht zu belehren, verlängert sich die Widerrufsfrist automatisch auf ein Jahr und 14 Tage.
Weil im Zweifel der Immobilienmakler in der Pflicht ist zu beweisen, dass er seine Kunden belehrt hat, lassen sich viele Makler den Erhalt der Widerrufsbelehrung bestätigen oder fordern eine Unterschrift ein. „Unterschrieben werden muss aber erst, wenn auch ein Vertrag zwischen dem Interessenten und dem Makler zustande kommen soll“, betont Inka-Marie Storm, Referentin für Miet- und Immobilienrecht beim Eigentümerverband Haus & Grund. Angst vor Zahlungsverpflichtungen müsse man dabei in der Regel nicht haben. Denn: „Das Maklerhonorar ist ein Erfolgshonorar.“ Die Courtage für den Makler wird also im Normalfall erst fällig, wenn er seine Dienstleistung erfüllt hat und ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. „Trotzdem sollte natürlich jeder immer genau durchlesen, was er unterschreibt“, warnt Storm.
Prinzipiell hat sich für den Verbraucher mit dem Widerrufsrecht gar nicht so viel geändert. Genauso wie bisher wird eine Provision erst fällig, wenn der Kunde einen Kaufvertrag unterschrieben hat. Wem also nach einer Besichtigung die angebotene Immobilie nicht gefällt, muss er auch nicht widerrufen. Dennoch sollten potenzielle Käufer ihren Makler darüber informieren, dass sie kein Interesse mehr am fraglichen Objekt haben.
Möchte ein Kunde doch von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen, kann er das innerhalb der 14-Tagesfrist nach Vertragsabschluss tun. „Widerrufen werden kann ohne Gründe. Es ist auch keine bestimmte Form vorgegeben“, sagt Storm. Laut Gesetz wird bei einem Widerruf der Vertrag zurück abgewickelt. Das heißt: Alle geleisteten Zahlungen müssen binnen 14 Tagen ab dem Tag des Widerrufs zurückgezahlt werden. Eine Gebühr für die Rückabwicklung des Vertrags darf der Makler nicht verlangen. Doch Vorsicht: „Hat der Makler ein Objekt bereits erfolgreich vermittelt und den Kunden ordnungsgemäß über seine Rechte aufgeklärt, ist ein Widerruf des Vertrags nicht ohne weiteres möglich. Verbraucher verlieren in diesem Fall bei vollständiger Vertragserfüllung ihr Widerrufsrecht“, betont Storm. Anders sieht dies aus, wenn keine Widerrufsbelehrung erfolgte. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Maklervertrag in diesem Fall auch nach Vertragserfüllung widerrufen werden kann und der Makler sein Recht auf eine Provision verliert (Az.: I ZR 68/15 und Az.: I ZR 30/15).
Auf das Widerrufsrecht könne übrigens nicht verzichtet werden, sagt Storm. Allerdings könne der Kunde vom Makler verlangen, mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist zu beginnen. Der Makler müsse dabei aber den Kunden davon in Kenntnis setzen, dass das Widerrufsrecht erlischt, wenn er seine Vermittlungsleistung vollständig erfüllt hat. „Und der Verbraucher muss eine ausdrückliche Erklärung abgeben, dass er vollständig über seine Rechte und die Rechtsfolgen aufgeklärt worden ist“, so Storm. In diesem Fall habe der Makler bereits mit der Übermittlung der Verkäuferdaten den „tauglichen Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages“ erbracht. Das heißt: Der Verbraucher kann dann nicht einfach mit dem Verkäufer einen Vertrag abschließen, den Makler dabei umgehen und so die Provision vermeiden.

2. Widerrufsbelehrung für Verbraucher

2.1. Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Michael Schulze Immobilien-Makler, Dr.-Ruer-Platz 4, 44787 Bochum, Fax-Nr. 0234 / 67 68 026, Email: info@immobilien-schulze.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. mit der Post versandter Brief, Telefax oder Email) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

2.2. Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung.

3. 3. Muster-Widerrufsformular

Absender:

Herr/Frau, Name, Adresse:

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Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es an

Michael Schulze Immobilien-Makler
Dr.-Ruer-Platz 4
44787 Bochum
Fax-Nr. 0234 / 67 68 026
Email: info@immobilien-schulze.de

Betrifft: Maklervertrag vom (Datum), Vertragsbezeichnung, ggf. Vertragsnummer, ggf. Kundennummer:

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Widerruf des Maklervertrages

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit widerrufe ich innerhalb der gesetzlichen Frist den oben genannten mit Ihnen abgeschlossenen Vertrag.

Ort, Datum: …………………. …………………………………………….

(Unterschrift aller Vertragspartner)

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